Teilnahmebedingungen

Wir freuen uns, dass Sie mit uns an einem internationalen Journalisten- Austauschprogramm teilnehmen wollen. Damit die Reise für alle Beteiligten zu einem fruchtbaren Erfolg wird, müssen wir Sie im Vorfeld auf die gültigen Teilnahmebedingungen aufmerksam machen, die Sie mit Ihrer schriftlichen Anmeldung automatisch anerkennen.

1. Das in der Ausschreibung bezeichnete Programm führt das Pressenetzwerk für Jugendthemen e.V. (PNJ) u.a. mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durch. Es wird als Maßnahme der Internationalen Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gefördert.


Die nachstehenden Teilnahmebedingungen sind für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin zur Rückzahlung des ihm / ihr für dieses Programm aus öffentlichen Mitteln gewährten Förderungsbetrages herangezogen werden.


2. Die mit der Anmeldebestätigung gegebene Zusage zur Teilnahme an dem Programm wird erst dann rechtsgültig, wenn der in Rechnung gestellte Teilnahmebeitrag fristgerecht beim Pressenetzwerk für Jugendthemen verbucht werden konnte.


Bei Rücktritt von der Teilnahme innerhalb von 14 Tagen vor Programmbeginn kann das PNJ bis zu 50% des Teilnahmebeitrages zur Deckung der durch den Rücktritt entstandenen Kosten einbehalten. Bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Programmbeginn erhebt das PNJ eine Ausfall- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 €.

3. Mit seiner / ihrer durch Unterschrift auf der Anmeldung erklärten Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichtet sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin:


  • zur Teilnahme am vollständigen Fachprogramm im Ausland und sofern sie angeboten werden auch zur vollständigen Teilnahme an den für das Programm vorgesehenen Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen;
  • zur aktiven Mitarbeit im Programm;
  • persönliche Interessen zugunsten der Gruppe zurückzustellen.


4. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer im Gastland anerkannten Auslandskrankenversicherung. Der Abschluss weiterer Versicherungen steht allen Teilnehmerinnen / Teilnehmern frei. Das Pressenetzwerk für Jugendthemen e.V. kann für keine Schäden im Zusammenhang mit der Reise haftbar gemacht werden.


5. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer verpflichtet sich, dem PNJ spätestens acht Wochen nach Reiseende honorarfrei einen journalistischen Bericht zu einem vor Ort recherchierten Jugendthema zur Verfügung zu stellen. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer verpflichtet sich ferner zur Mitarbeit bei Auswertung und Nachbereitung des Programms durch Vorlage eines ausführlichen (mindestens 2 Seiten umfassenden) Berichts mit vorab verabredeten jugendrelevanten Inhalten inklusive der entsprechenden Adressen der Recherchekontakte. Dieser Bericht muss dem PNJ innerhalb von acht Wochen nach Programmende vorliegen. Das PNJ kann diese Berichte für seine Medien nutzen.


6. Bei Nichterfüllung der unter Punkt 5. genannten Verpflichtungen, behält das PNJ einen Betrag in Höhe von 150 € ein, der zusätzlich zum Eigenbeitrag erhoben wurde. Bei Erfüllung überweist das PNJ diesen Betrag umgehend auf das Konto der Teilnehmerin / des Teilnehmers zurück.


7. Allgemeine Hinweise

Die fachliche Qualifikation für die Teilnahme an dem Programm sowie gute Allgemeinkenntnisse von der gesellschaftlichen und politischen Situation der Bundesrepublik Deutschland werden bei jedem Teilnehmer / jeder Teilnehmerin als selbstverständlich vorausgesetzt.

Bedingt durch die Begegnung mit einer anderen Kultur, durch ungewohntes Klima und ungewohnte Verpflegung und auch durch das ständige Zusammenleben in einer Gruppe können die ohnehin anstrengenden Fachprogramme im Ausland eine ungewöhnliche physische und psychische Belastung bedeuten. Jede/r Teilnehmer/in sollte darauf vorbereitet sein.